Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Kursbuchungen

 

§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen (z.B. Kurse, Wettbewerbe, etc.), im Folgenden „Kurse“ genannt, der Junior Uni Daun (Bildungseinrichtung der LEPPER Stiftung e.S.) (nachfolgend Junior Uni).
(2) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in den AGB auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachform männlich, weiblich und divers verzichtet. Sämtliche Bezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter und für juristische Personen.
(3) Rechtsgeschäftliche Erklärungen bedürfen, soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (z.B. E-Mail, Formulare auf der Homepage der Junior Uni).

 

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Ankündigung von Veranstaltungen, Kursen, etc. stellt kein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Es handelt sich vielmehr um eine unverbindliche Aufforderung des Bewerbers, gegebenenfalls vertreten durch seinen Erziehungsberechtigten, auf der Homepage der Junior Uni durch Abschicken des Anmeldeformulars ein Angebot abzugeben.
(2) Durch das Absenden des Anmeldeformulars auf der Homepage der Junior Uni gibt der Bewerber, gegebenenfalls vertreten durch seinen Erziehungsberechtigten, ein verbindliches Angebot, gerichtet auf den Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an dem ausgewählten Kurs, ab.
(3) Der Vertrag kommt zustande, in dem der Bewerber, gegebenenfalls vertreten durch den Erziehungsberechtigten, das Anmeldeformular zu dem von ihm ausgewählten Kurs ausfüllt, auf „Anmeldung verschicken“ klickt und die Junior Uni die Anmeldung bestätigt. Im Anmeldeformular muss der Bewerber, gegebenenfalls vertreten durch den Erziehungsberechtigten, alle Pflichtfelder (beispielsweise Vor- und Nachname, Alter des Kursteilnehmers) wahrheitsgetreu ausfüllen. Die Auswahl, welcher Bewerber an dem ausgewählten Kurs teilnehmen kann, erfolgt unabhängig von der Reihenfolge der Anmeldungen nach dem Zufallsprinzip. Die Junior Uni darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen. Diese sind im Wesentlichen das Alter zum Zeitpunkt der Durchführung des Kurses und bei bestimmten Aufbaukursen und Kursreihen der Besuch des Grundkurses bzw. vorangegangenen Kursteils. Die Junior Uni behält sich darüber hinaus vor, einen Kursteilnehmer, der sich für eine Vielzahl von Kursen angemeldet und im Losverfahren gezogen wurde, nur für einen der gezogenen Kurse zuzulassen.
(4) Die Junior Uni bestätigt die Annahme der Bewerbung in Textform.
(5) Sind zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits alle Teilnahmeplätze belegt, wird der Name des Bewerbers auf eine Warteliste gesetzt. Dies löst keinen Anspruch auf Kursteilnahme aus.
(6) Mündliche oder fernmündliche Anmeldungen sind in Ausnahmefällen, nach schriftlicher Eintragung in das in entsprechende Anmeldeformular, möglich und abweichend von § 1 Abs. 2 verbindlich.
Die Kursbuchung ist nur für eine bestimmte Person gültig und nicht auf andere (auch nicht innerhalb der Familie auf Geschwister, etc.) übertragbar.

 

§ 3 Informationen zur Durchführung der Kurse

(1) Der Kursteilnehmer wartet vor Kursbeginn draußen vor dem Eingang und wird von dem Dozenten dort persönlich abgeholt.
(2) Sofern der Kursteilnehmer, gegebenenfalls vertreten durch den Erziehungsberechtigten, in die Datenverarbeitung eingewilligt hat, wird die Anwesenheit bei jedem Kurs in einer Teilnehmerliste geführt.
(3) Das Fotografieren, Filmen oder Mitschneiden auf Tonträgern in einer Veranstaltung/ einem Kurs durch den Kursteilnehmer ist nicht gestattet. Empfangenes Lehrmaterial darf nicht ohne schriftliche Genehmigung der Junior Uni vervielfältigt, verbreitet oder auf sonstige Weise öffentlich wiedergegeben werden.
(4) Am Ende jedes Kurses teilt die Junior Uni Teilnahmebescheinigungen aus. Der Kursteilnehmer hat hierauf aber keinen Anspruch.
(5) Kursteilnehmer unter 14 Jahre müssen persönlich von einem Erziehungsberechtigten abgeholt werden.
(6) Sollte der Kursteilnehmer unter 14 Jahren von einem anderen als dem Erziehungsberechtigten abgeholt werden oder das Gelände der Junior Uni alleine verlassen dürfen, hat der Erziehungsberechtigte dies der Junior Uni schriftlich anzuzeigen.

 

§ 4 Organisatorische Änderungen

(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass ein Kurs durch einen bestimmten Dozenten durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn der Kurs mit dem Namen eines Dozenten angekündigt wurde.
(2) Die Junior Uni kann aus sachlichem Grund Ort, Dauer, Kursgröße und Zeitpunkt des Kurses sowie aus Gründen, die in der Person des Dozenten (Ausfall, Krankheit, etc.) liegen, ändern.
(3) Muss eine Kurseinheit aus von der Junior Uni nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (z.B. wegen Erkrankung eines Dozenten oder geringe Teilnehmeranzahl) kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht (siehe dazu auch § 6).
(4) Die Junior Uni wird den Kursteilnehmer, bzw. dessen Erziehungsberechtigten, über Änderungen im Sinne der Absätze 2 und 3 mittels einer E-Mail an die von ihm bzw. von den Erziehungsberechtigten im Anmeldeprozess angegebene E-Mail-Adresse informieren. Sind die entsprechenden Kommunikationsdaten (bspw. E-Mail-Adresse) des Kursteilnehmers bzw. dessen Erziehungsberechtigten bei der Anmeldung nicht oder unzutreffend an die Junior Uni übermittelt worden, trifft die Junior Uni kein Verschulden, falls aus der unterbliebenen Information über die Änderung ein Schaden entstehen sollte.

 

§ 5 Rücktritt und Kündigung durch die Junior Uni

(1) Die Junior Uni kann die Durchführung eines Kurses von einer Mindestanzahl von Kursteilnehmern abhängig machen. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann die Junior Uni vom Vertrag zurücktreten.
(2) Die Junior Uni kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Kurseinheit aus Gründen, die die Junior Uni nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall einer Dozentin) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann.
(3) Die Junior Uni wird den Kursteilnehmer, gegebenenfalls deren gesetzlichen Erziehungsberechtigten, über die Umstände, die sie nach Maßgabe der vorgenannten Absätze 1-3 zum Rücktritt berechtigen, unverzüglich informieren.
(4) Die Junior Uni kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
– Gemeinschaftswidriges Verhalten des Kursteilnehmers während der Kurse trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der  Kündigung durch den Kursleiter oder den Mitarbeiter der Junior Uni, insbesondere Störung des Kursbetriebes durch nachhaltig störendes Verhalten, welches die Kursqualität für die Kursteilnehmenden beeinträchtigt,
– Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Kursleitung, gegenüber anderen Kursteilnehmern oder Mitarbeitern der Junior Uni,
– Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),
– Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art (sowohl politisch, wie religiös, weltanschaulich etc.),
– Die Junior Uni vertritt die Werte der demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Jedes Verhalten, das im Gegensatz zu dieser Grundordnung steht, führt zum Ausschluss der Teilnahme des Angebotes der Junior Uni. Die Junior Uni behält sich vor, auch generelle Hausverbote aus diesen Gründen zu erteilen.
Statt einer Kündigung kann die Junior Uni den Kursteilnehmer auch unmittelbar in oben genannten Fällen von einer Veranstaltungseinheit ausschließen.

 

§ 6 Widerrufsrecht

Ist der Kursteilnehmer, gegebenenfalls vertreten durch seine Erziehungsberechtigten, Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, schließt er das Rechtsgeschäft also zu Zwecken, die überwiegend weder gewerblichen noch selbstständigen beruflichen Tätigkeiten des Kursteilnehmers zugerechnet werden können, besteht ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

-Widerrufsbelehrung-

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Junior Uni Daun

c/o LEPPER Stiftung e.S.
Julius- Saxler-Straße 3
D- 54550 Daun/Vulkaneifel

Telefon: 06592/712-8800
E-Mail: info@junior-uni-daun.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügt Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

-Ende der Widerrufsbelehrung-

 

§ 7 Schadenersatzansprüche/Aufsichtspflicht/Urheberrecht

(1) Jegliche Haftung der Junior Uni aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet die Junior Uni nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kursteilnehmer, gegebenenfalls vertreten durch seinen Erziehungsberechtigten, regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflicht). In diesem Fall ist die Haftung beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
(2) Die Haftung für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit, bleibt unbeschränkt. Diese Haftungsregelungen gelten auch für die gesetzlichen Vertreter und die Erfüllungsgehilfen der Junior Uni.
(3) Die Junior Uni ist keine Betreuungseinrichtung, sondern eine gemeinnützige Bildungs- und Forschungseinrichtung. Daher erfolgt eine Beaufsichtigung der minderjährigen Kursteilnehmer durch die jeweiligen Dozenten lediglich für die Zeit der Durchführung des Kurses. Eine Aufsichtspflicht im Gebäude, auch im Foyer und / oder auf dem Gelände vor oder nach Kursbeginn übernimmt die Junior Uni nicht.
(4) An innovativen Kursprodukten, Wettbewerbsergebnissen und Erfindungen, die im Rahmen des Kurses und der anderen Veranstaltungen (Wettbewerbe) entstanden und erzielt worden sind, hat die Junior Uni / Dozenten ein alleiniges Urheberrecht, d.h. Eigentums-, Verwertung- und Nutzungsrecht.

 

§ 8 Datenschutz

Die Junior Uni kommt ihrer gesetzlichen Informationspflicht hinsichtlich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kursteilnehmers, in die er nicht ohnehin ausdrücklich eingewilligt hat, nach. Der Datenschutzhinweis kann unter https://junior-uni-daun.de/datenschutz werden. Auf Wunsch stellt die Junior Uni diesen in schriftlicher Form kostenlos zur Verfügung. Die Anfertigung und Veröffentlichung von Fotos des Kursteilnehmers im Rahmen der Kursdurchführung erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Kursteilnehmers, gegebenenfalls vertreten durch seine Erziehungsberechtigten.

 

§ 9 Verpflichtungen des Kursteilnehmers bzw. dessen Erziehungsberechtigte

(1) Ist der Kursteilnehmer minderjährig, sind die Erziehungsberechtigten dazu verpflichtet, die Regelungen dieser AGB (z.B. Verbot der Anfertigung von Fotos während des Kurses) an ihn weiterzugeben.
(2) Der Kursteilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigter sind verpflichtet, im Anmeldeformular eine E-Mail-Adresse sowie eine Notfallnummer an die Junior Uni zu übermitteln.
(3) Der Kursteilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigter ist dazu verpflichtet, die Junior Uni über jegliche Allergien, Krankheiten (Einnahme von Medikamenten), Unverträglichkeiten zu informieren.

 

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen sind derart umzudeuten, dass der mit ihnen beabsichtigte Zweck erreicht wird. Ist eine Umdeutung nicht möglich, sind die Vertragsparteien verpflichtet, eine Vereinbarung zu schließen, die dem Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung am nächsten kommt.
(2) Änderungen und Ergänzungen eines erteilten Auftrags und / oder dieser AGB sowie Nebenabreden zum Vertrag oder zu den AGB bedürfen der Textform.
(3) Für die gesamten Geschäftsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Sitz der Junior Uni.